|
Info zum Thema Sportbootführerschein
In
der BRD muss ein Sportbootführer im Besitz eines amtlichen
Sportbootführerscheines sein, wenn das Boot mit mehr als 5 PS
motorisiert ist. Je nach Fahrtgebiet ist der amtliche Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen oder der amtliche Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.
Ist das Boot nicht oder mit weniger als 5 PS Motorleistung motorisiert
(Ruderboot, Paddelboot, Segelboot), so wird amtlich kein Führerschein
gefordert. Ausnahmen bestehen auf verschiedenen Binnenschifffahrtsstraßen für Segelboote (Berliner Gewässer, Bodensee u.a.).
Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit die Prüfung für den amtlichen Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor und ergänzend auch unter Segel abzulegen (mit entsprechenden Vermerk im Führerschein). Für
den Sportbootführerschein See besteht diese Möglichkeit nicht, da es
ganz einfach an der Notwendigkeit fehlt (ohne Motor kein Führerschein
erforderlich).
Nun zum Thema Schulung:
Wie ein Kandidat
die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt, bleibt ihm
überlassen. Für die o.g. Sportbootführerscheine. ist jedoch eine
qualifizierte Schulung unbedingt zu empfehlen. Die entsprechende Prüfung
in Theorie und Praxis wird durch die offizielle Prüfungskommission
abgenommen. Es ist eine formelle Anmeldung und die Beibringung
spezifischer Nachweise (u.a. Sehtest, allgem. Gesundheitszeugnis,
polizeiliches Führungszeugnis) erforderlich. Um erfolgreich an einer
Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines See teilnehmen zu können,
sind eine 25-stündige Theorie und eine 2-stündige Praxisschulung
(Fahren unter Motor, seemännische Knoten u.a.) notwendig. Gleiches gilt
für den Sportbootführerschein Binnen unter Motor. Soll hierzu parallel
eine praktische Prüfung für das Führen von Segelbooten abgelegt werden,
so sind hierfür mindestens weitere 12 Übungsstunden notwendig, um die
erforderliche Sicherheit beim Segeln zu erlangen.
|